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Service

Für Ihren ersten Besuch möchte ich Ihnen ein paar nützliche Hinweise zu Hand geben:

Ihr erster Termin bei uns

Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können. Dafür werden einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten.

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Besonders wenn Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept vorliegt ist eine zeitnahe Terminvereinbarung geboten.

Terminabsagen

Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen jederzeit möglich. Ich bitte Sie jedoch Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, umgehend zu melden. Die Praxistermine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Absage, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.

Absagen per E-Mail werden nicht als solche akzeptiert.

Geschenkgutscheine

Sie möchten Sich oder Anderen eine Freude bereiten. Für Sie selbst und natürlich Verwandten, Freunde oder Bekannten erhalten Sie eine ganze Reihe an hübschen Behandlungsgutscheinen. Unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder ein Wertgutschein sein soll, in der Praxis erhalten Sie einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Für die gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag, der an den Kostenträger abgeführt werden muss, vor Ihrer ersten Behandlung. Über die Grundlagen eine Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.